• 1 Allgemeines und Geltungsbereich

  • Dieser Vertrag regelt die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Merchant und dem Affiliier für Marketing- und Empfehlungsleistungen, die vom Affiliier für den Merchant erbracht werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die nachstehenden Vertragsbedingungen ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, die Parteien stimmen deren Geltung ausdrücklich und übereinstimmend zu.

 

  • Die Parteien sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

 

  • Der Merchant ist ein Handelsunternehmen, das zur Optimierung der Reichweite seines Angebots Marketingleistungen der Affiliier in Anspruch nimmt.

 

  • Der Affiliier ist ein selbstständiger Gewerbetreibender mit einer oder mehreren Internetpräsenzen, mindestens 18 Jahre alt und arbeitsrechtlich nicht in das Unternehmen des Merchants eingegliedert.

 

(5) Der Merchant stellt dem Affiliier in nachfolgend definiertem Umfang Werbemittel (z.B. Werbebanner, URL-Verweise auf Angebote, Graphiken, Videos) zur Verfügung, welche der Affiliier zur Empfehlung bestimmter Produkte des Merchants und zur direkten Weiterleitung auf diese auf einer oder mehrerer seiner Internetpräsenzen (nachfolgend: Zielpräsenzen) platziert und so die Reichweite des Angebots des Merchants fördert. Der Merchant stellt hinreichende technische Mittel bereit, um den Erfolg der platzierten Werbemittel akkurat zu messen, und vergütet den Affiliier für die über die Werbemittel erfolgreich vermittelte Geschäftsabschlüsse mit dem Merchant gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.

  • 2 Pflichten des Affiliates

  • Der Affiliier verpflichtet sich, die vom Merchant bereitgestellten Werbemittel, insbesondere die vom Merchant kommunizierten URL-Verweise auf Angebote, gemäß den in Anlage 1 definierten Spezifikationen in unveränderter Qualität, gut sichtbar und technisch korrekt zu veröffentlichen und während der Laufzeit des Vertrages verfüg- und abrufbar sowie funktionsfähig zu halten.

 

  • Im Falle von Funktions- oder Verfügbarkeitsstörungen der Zielpräsenzen setzt der Affiliier den Merchant unverzüglich in Kenntnis.

 

  • Dem Affiliier obliegt es, die wirtschaftlichen Interessen des Merchant zu wahren und die Ausgestaltungen und Inhalte der Zielpräsenzen so zu wählen, dass die Reputation des Merchants und/oder seiner Produkte nicht geschmälert oder sonst wie beeinträchtigt wird.

 

  • 3 Verbote

  • Dem Affiliier ist es untersagt, vom Merchant bereitgestellte Werbemittel ohne dessen vorherige ausdrückliche Zustimmung optisch, inhaltlich oder technisch zu verändern, anderweitig zu bearbeiten oder in anderer als in der Anlage 1 definierten Weise zu nutzen.

  • Dem Affiliier ist es ferner ausdrücklich untersagt, auf den Zielpräsenzen strafbare Inhalte, insbesondere gewaltverherrlichende, volksverhetzende und/oder pornographische Inhalte, zu publizieren oder darzubieten.

 

  • Der Affiliier ist nicht berechtigt, öffentliche Erklärungen, insbesondere Presseerklärungen, über den Merchant, dessen Geschäftsmodell, Firmenpolitik, Betriebsabläufe oder sonstige interne Informationen abzugeben, von denen er im Rahmen der Kooperation Kenntnis erlangt hat.

 

  • Der Affiliier ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Merchants nicht berechtigt, Kennzeichen, Logos oder sonstige identifizierende Firmenzeichen des Merchants zu verwenden.

 

  • Dem Affiliier ist es untersagt, Angaben oder Zusagen zu Produkten oder dem Unternehmen des Merchants zu machen, die vom Inhalt der durch den Merchant bereitgestellten Werbemittel oder sonstiger kommunizierter Information abweichen.

  • 4 Rechte und Pflichten des Merchants

 

  • Der Merchant ist verpflichtet, dem Affiliier die Werbemittel gemäß den Spezifikationen in Anlage 1 unentgeltlich im geeigneten Format zur Verfügung zu stellen, und räumt ihm die erforderlichen Nutzungsrechte in widerruflicher und nicht übertragbarer Form ein. Er hat dafür Sorge zu tragen, URL-Verweise auf seine Angebote aktuell, verfügbar und dauerhaft abrufbar zu halten.

 

  • Im Falle von Funktions- oder Verfügbarkeitsstörungen von Zielseiten der URL-Verweise setzt der Merchant den Affiliier unverzüglich in Kenntnis und sorgt für unverzügliche Abhilfe.

 

  • Der Merchant sichert zu und übernimmt die Verantwortung dafür, dass die von ihm bereitgestellten Werbemittel keine Rechte Dritter verletzen. Der Merchant stellt den Affiliier von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Werbemittel des Merchant durch den Affiliier letzterem gegenüber geltend machen können. Der Merchant übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.

 

  • Der Merchant ist verpflichtet, geeignete technische Vorkehrungen zu treffen, um Klicks auf die zur Verfügung gestellten und auf den Zielpräsenzen eingebundenen Werbemittel lückenlos und akkurat zu messen sowie erfolgreiche Geschäftsabschlüsse inkl. der Transaktionssummen korrekt zu erfassen und zuzuordnen. Sofern hierfür Informationen auf Endgeräten on Seitenbesuchern gespeichert und/oder ausgelesen werden müssen, verpflichtet sich der Merchant zur Einhaltung der insoweit geltenden gesetzlichen datenschutzrechtlichen Vorgaben im Rahmen seiner gesetzlichen Verantwortlichkeit.

  • Der Merchant ist verpflichtet, den Affiliier für seine Tätigkeit gemäß der nachstehenden Ziffer 5 zu vergüten.

 

  • Der Merchant ist berechtigt, dem Affiliier Anweisungen im Einzelfall zu erteilen, sofern dies für den Erfolg der Werbekooperation zwingend erforderlich ist. Im Übrigen ist der Affiliier nicht weisungsgebunden.

 

  • Der Merchant ist befugt, die Werbespezifikationen gemäß Anlage 1 unter Einhaltung einer fristgerechten Ankündigung und Benachrichtigung des Affiliier jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu aktualisieren.

 

  • 5 Vergütung und Abrechnung

 

  • Der Affiliier hat einen Provisionsanspruch für jedes entgeltliche Geschäft, das ein Seitenbesucher der Zielpräsenzen nach Weiterleitung auf Angebote des Merchants über die Werbemittel im Sinne des § 4 (1) abschließt (Pay-Per-Sale).

 

  • Als maßgeblicher Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses gilt der Eingang des vollständigen Vertragspreises beim Merchant.

 

  • Die Höhe der Provision beträgt 5 % des vereinbarten Brutto-Vertragspreises exkl. eventuell erhobener Versandkosten.

 

  • Die Abrechnung der Provisionen erfolgt vierteljährlich zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres und wird als Vergütung ausgezahlt. Berücksichtigt werden die im jeweiligen Quartal vermittelten Geschäftsabschlüsse.

 

  • Der Merchant erstellt für den Affiliier vierteljährliche Abrechnungen, welche die erfolgreich vermittelten Geschäftsabschlüsse mit jeweiligem Datum bezeichnen und ggf. weitere Informationen enthalten müssen, sofern diese erforderlich sind, um den Vergütungsanspruch des Affiliier und dessen Berechnung nachvollziehbar zu machen.

Die Abrechnungen sind innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf des Abrechnungszeitraums an den Affiliier zu übermitteln.

 

  • Zusätzlich zu diesen Abrechnungen erstellt und übermittelt der Merchant monatliche Berichte (reportings) an den Affiliier über die Anzahl und Art der von diesem i.S.d. § 5 (1) vermittelten, provisionspflichtigen Geschäfte.

 

  • Die Vergütung wird innerhalb von 3 Wochen nach Ablauf des Abrechnungszeitraums an den Affiliier ausgezahlt. Sie versteht sich als Nettobetrag zuzüglich einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer.

 

 

  • 6 Verantwortlichkeit für Inhalte

 

  • Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Affiliates, sicherzustellen, dass seine Zielpräsenzen rechtskonform und in Erfüllung aller gesetzlichen Informations- und Handlungspflichten ausgestaltet sind, insbesondere bezogen auf den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und weitere medien-, wettbewerbs-, jugendschutz- und presserechtliche Anforderungen. Hierbei sind vor allem die eindeutige und deutliche Anzeigenkennzeichnung und die optische Trennung der Werbung von redaktionellen Inhalten zu beachten.

 

  • Der Affiliier verpflichtet sich, keine unerlaubte Werbung, Spam oder unzutreffende Warnungen vor Viren, Fehlfunktionen und dergleichen zu verbreiten oder zur Teilnahme an unlauteren Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbriefen, Pyramidenspielen und vergleichbaren gesetzeswidrigen Aktionen aufzufordern.

 

  • Der Affiliier hat sicherzustellen, dass Inhalte auf den Zielpräsenzen nicht gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. Er ist allein dafür verantwortlich, keine Fotos, Graphiken oder sonstige Materialien zu verwenden, deren Inhalt oder deren Nutzung strafbar ist oder in sonstiger Weise gegen strafrechtliche Vorschriften verstößt. Voriges gilt nicht in Bezug auf Werbemittel des Merchant, für welche insoweit § 4 (3) Anwendung findet.

 

  • Jede Verwendung der Werbemittel des Merchant auf den Zielpräsenzen zur Vermittlung der Angebote desselben ist stets als solche zu kennzeichnen, z. B. durch das Anbringen bzw. Einblenden der gut lesbaren Worte „Anzeige“ oder „Werbung“ an hervorgehobener Stelle. Sie ist dem Medium angemessen durch optische und/oder akustische Mittel räumlich eindeutig von anderen redaktionellen Inhalten abgesetzt darzustellen, z. B. durch einen getrennten Abschnitt oder die Teilung des Bildschirms (Split-Screen).

 

  • Der Einsatz von Techniken zur verdeckten oder unterschwelligen Beeinflussung von Seitenbesuchern der Zielpräsenzen ist dem Affiliier strikt untersagt.

 

  • Der Affiliier ist verpflichtet, die Anbieterkennzeichnung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen stets leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten.
  • 7 Laufzeit und Kündigung

 

  • Der Vertrag beginnt Zustimmung durch das setzten des Hakens im Onlineformular für den Affiliate-Antrag auf unserer Webseite und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

 

  • Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  • Ein wichtiger Grund liegt für den Merchant insbesondere vor, wenn der Affiliier gegen seine Verpflichtungen aus den §§ 2,3, 9 oder 11 verstößt oder erforderliche Anweisungen im Sinne von § 5 (6) nicht befolgt.
  • Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

  • 8 Gewährleistung

  • Für die Haftung bei Sach- oder Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht aus diesen Vertragsbedingungen etwas anderes ergibt.

 

  • Der Merchant leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der nach § 3 (1) i.V.m. Anlage 1 geschuldeten Werbemittel sowie dafür, dass der Affiliier diese ohne die Verletzung von Rechten Dritter nutzen kann. Näheres ergibt sich aus § 5 (3).

 

  • 9 Geheimhaltung

 

  • Der Affiliier verpflichtet sich, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses übermittelten Informationen auch nach Vertragsschluss vertraulich zu behandeln und hierüber Stillschweigen zu bewahren. Dem Affiliier ist es insbesondere untersagt, die entsprechenden Informationen über das Internet oder soziale Medien zu verbreiten.

 

  • Diese Vertraulichkeitsabrede findet keine Anwendung, soweit die Informationen offenkundig vorbekannt sind oder nachträglich nachweisbar der jeweils anderen Partei von dritter Stelle ohne Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung zugänglich gemacht wurden.

 

 

  • 10 Wettbewerbsverbot

Der Affiliier verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses keine Marketingleistungen für Produkte anderer Unternehmer zu erbringen, die in Konkurrenz zu den Produkten des Merchants stehen.

  • 11 Haftung

  • Der Merchant haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle von Personenschäden. Eine Haftung für Fahrlässigkeit ist auf die Haftung bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, sog. Kardinalspflichten, beschränkt. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung der Merchant bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt voraussehbaren Umstände rechnen musste. Außerdem haftet der Merchant für Schäden, deren Ersatz aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften vorgesehen ist. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen des Merchant.

 

  • Eine weitergehende Haftung des Merchant und seiner Erfüllungsgehilfen besteht nicht. Der Merchant haftet insbesondere nicht für die vom Affiliier veröffentlichen Inhalte.

 

  • Der Affiliier stellt den Merchant von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Affiliier vertraglich geschuldeten Leistungen oder aufgrund Verstößen des Affiliier gegen § 6 dieses Vertrages an den Merchant herangetragen werden. § 4 (3) bleibt unberührt.

 

  • 12 Abtretungsverbot, Aufrechnung

 

  • Der Affiliier ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegen den Merchant an Dritte abzutreten.

 

  • Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Affiliates oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, sofern und soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

  • 13 Datenschutz

 

  • Der Merchant erhebt und speichert zum Zwecke der Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO personenbezogene Daten des Affiliier wie unter anderem Name, Anschrift, Mailadresse und Telefonnummer.

 

  • Der Merchant gewährleistet hierbei die Einhaltung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für weitere Informationen zur Datenverarbeitung sowie Informationen zu den Betroffenenrechten wird auf die Datenschutzerklärung des Merchant Bezug genommen.

 

 

 

  • 14 Schlussbestimmungen

  • Leistungs-, Zahlungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des Merchant.

 

  • Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts über den internationalen Warenkauf (CISG), auch wenn eine Vertragspartei ihren Sitz im Ausland hat.

 

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

1.) Der Affiliier veröffentlicht auf seiner Internetpräsenz je einen Eintrag für die nachfolgenden Produkte des Merchant und stellt diesem per Schaltfläche einen Link auf die korrespondierende Angebotsseite des Merchant mit der nachstehend bezeichneten URL bei:

  • Blubberschlauch Silikonschlauch für die Stimmtherapie